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Eine Incoterms-Klausel, nach der der Verkäufer die Ware importverzollt und mit bezahlten Abgaben an den Bestimmungsort liefert.

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Bei DDP transportiert der Verkäufer die Ware zum benannten Bestimmungsort, übernimmt die Aus- und Einfuhrabfertigung und zahlt Zölle sowie sonstige Einfuhrabgaben. Damit trägt der Verkäufer die meisten Pflichten.

Der Verkäufer muss die Einfuhrformalitäten im Zielland rechtmässig erledigen können; daher sollten Importeursstatus (Importer of Record) und steuerliche Behandlung vor der Wahl von DDP geprüft werden.