Eine Incoterms-Klausel, nach der der Verkäufer liefert, indem er die Ware auf seinem eigenen Gelände bereitstellt; der Käufer trägt dabei die meisten Pflichten.
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Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware in seiner Fabrik oder seinem Lager bereit. Er ist weder zur Verladung noch zur Ausfuhrabfertigung verpflichtet; Verladung, Ausfuhrformalitäten, Fracht sowie alle weiteren Kosten und Risiken trägt der Käufer.
Die Klausel kann für jede Transportart verwendet werden. In der Praxis kann sie schwierig sein, wenn der Käufer keinen Vertreter in China hat, der die Ausfuhrverfahren übernimmt.
